Der Missbrauch von Werk- und Leihverträgen wird beendet.
DER MISSBRAUCH VON WERK- UND LEIHVERTRÄGEN WIRD BEENDET
08.10.2020
Die Corona-Krise hat uns allen die schon lange herrschenden Missstände in der Fleischindustrie erneut vor Augen geführt. Die Bedingungen unter denen in zu vielen Betrieben das Fleisch industriell verarbeitet wird, sind erschütternd. Das wollen wir mit einem neuen Gesetz verändern. Das Gesetz
sieht vor, dass im Kerngeschäft der fleischverarbeitenden Betriebe zukünftig nur noch festangestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden dürfen. Ab dem 1.1.2021 werden hier Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr gestattet sein. Außerdem werden die Kontrollen in der Nahrungsmittelindustrie verbessert. Davon profitieren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde in der ersten Woche nach der Sommerpause in Erster Lesung vom Bundestag beraten. Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der
Fleischindustrie herstellen und legt bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.
Anlass für diesen Gesetzentwurf waren die unhaltbaren Zustände in zu vielen Schlachtbetrieben. Die Beschäftigten arbeiteten trotz Corona-Schutzmaßnahmen dicht an dicht zusammen. So konnte sich der Virus ungehindert unter den Mitarbeiter*innen ausbreiten. Die Analyse der Situation vor Ort, brachte dann weitere Missstände vor Ort zum Vorschein. Zum einen war die Identität vieler Mitarbeiter*innen nicht oder nur schwer nachvollziehbar.
Der Grund dafür ist, dass sie nicht in dem Unternehmen in dem Sie ihre Arbeit verrichteten direkt angestellt, sondern von einem anderen Unternehmen über einen Werkvertrag beschäftigt waren. Zudem waren Sie in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, die die Corona-Hygieneregeln bei weitem nicht erfüllen konnten. Hinzukommen rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse, in denen die Miete für die
Unterbringung der Angestellten teilweise direkt vom Lohn abgezogen wurde. Eine menschengerechte Behandlung der Mitarbeiter*innen sieht anders aus. Die Branche steht schon lange in der Kritik. "Schon vor der Pandemie hat sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer
Verantwortungslosigkeit etabliert", sagt SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiteten, sei am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
und für eine menschenwürdige Unterbringung trage.Diesem Umstand wollen wir nun Rechnung tragen.
Der Gesetzentwurf sieht die folgenden Schritte vor:
Werk- und Leihverträge
Im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung, dem Schlachten, Zerteilen und Verarbeiten von Tieren, dürfen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Insoweit ist der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie nicht
mehr möglich. Gleichzeitig schafft die Koalition Regeln über Mindestanforderungen bei der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften sowie eine Auskunftspflicht der Betriebe, wie Beschäftigte untergebracht werden.
Arbeitszeit
Die Pflicht zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der geleisteten Arbeitszeit im Bereich der Fleischindustrie wird verschärft. Arbeitgeber in der Fleischindustrie werden verpflichtet, eine
elektronische Arbeitszeitkontrolle einzuführen. So kann auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften besser kontrolliert werden.
Arbeitsschutz
Die Koalition schafft bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Kontrollen der Arbeitsschutzaufsicht der Länder. Die Anzahl der besichtigten Betriebe soll schrittweise bis 2025 deutlich erhöht werden. In Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen Schwerpunkte gesetzt werden.
Ein Kernelement des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist daher die Einführung einer verbindlichen jährlichen Mindestbesichtigung von fünf Prozent der im jeweiligen Land vorhandenen Betriebe.
Wir wollen aber hier auch klar feststellen, dass nicht alle Unternehmen in der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, die Saisonarbeitnehmer*innen beschäftigen so mit ihren Mitarbeiter*innen umgehen. Viele Betriebe haben faire und geordnete Arbeits- und Lohnbedingungen und ordentliche
Wohnsituationen.
Die Corona-Krise hat uns allen die schon lange herrschenden Missstände in der Fleischindustrie erneut vor Augen geführt. Die Bedingungen unter denen in zu vielen Betrieben das Fleisch industriell verarbeitet wird, sind erschütternd. Das wollen wir mit einem neuen Gesetz verändern. Das Gesetz
sieht vor, dass im Kerngeschäft der fleischverarbeitenden Betriebe zukünftig nur noch festangestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden dürfen. Ab dem 1.1.2021 werden hier Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr gestattet sein. Außerdem werden die Kontrollen in der Nahrungsmittelindustrie verbessert. Davon profitieren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde in der ersten Woche nach der Sommerpause in Erster Lesung vom Bundestag beraten. Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der
Fleischindustrie herstellen und legt bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.
Anlass für diesen Gesetzentwurf waren die unhaltbaren Zustände in zu vielen Schlachtbetrieben. Die Beschäftigten arbeiteten trotz Corona-Schutzmaßnahmen dicht an dicht zusammen. So konnte sich der Virus ungehindert unter den Mitarbeiter*innen ausbreiten. Die Analyse der Situation vor Ort, brachte dann weitere Missstände vor Ort zum Vorschein. Zum einen war die Identität vieler Mitarbeiter*innen nicht oder nur schwer nachvollziehbar.
Der Grund dafür ist, dass sie nicht in dem Unternehmen in dem Sie ihre Arbeit verrichteten direkt angestellt, sondern von einem anderen Unternehmen über einen Werkvertrag beschäftigt waren. Zudem waren Sie in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, die die Corona-Hygieneregeln bei weitem nicht erfüllen konnten. Hinzukommen rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse, in denen die Miete für die
Unterbringung der Angestellten teilweise direkt vom Lohn abgezogen wurde. Eine menschengerechte Behandlung der Mitarbeiter*innen sieht anders aus. Die Branche steht schon lange in der Kritik. "Schon vor der Pandemie hat sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer
Verantwortungslosigkeit etabliert", sagt SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiteten, sei am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
und für eine menschenwürdige Unterbringung trage.Diesem Umstand wollen wir nun Rechnung tragen.
Der Gesetzentwurf sieht die folgenden Schritte vor:
Werk- und Leihverträge
Im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung, dem Schlachten, Zerteilen und Verarbeiten von Tieren, dürfen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Insoweit ist der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie nicht
mehr möglich. Gleichzeitig schafft die Koalition Regeln über Mindestanforderungen bei der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften sowie eine Auskunftspflicht der Betriebe, wie Beschäftigte untergebracht werden.
Arbeitszeit
Die Pflicht zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der geleisteten Arbeitszeit im Bereich der Fleischindustrie wird verschärft. Arbeitgeber in der Fleischindustrie werden verpflichtet, eine
elektronische Arbeitszeitkontrolle einzuführen. So kann auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften besser kontrolliert werden.
Arbeitsschutz
Die Koalition schafft bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Kontrollen der Arbeitsschutzaufsicht der Länder. Die Anzahl der besichtigten Betriebe soll schrittweise bis 2025 deutlich erhöht werden. In Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen Schwerpunkte gesetzt werden.
Ein Kernelement des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist daher die Einführung einer verbindlichen jährlichen Mindestbesichtigung von fünf Prozent der im jeweiligen Land vorhandenen Betriebe.
Wir wollen aber hier auch klar feststellen, dass nicht alle Unternehmen in der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, die Saisonarbeitnehmer*innen beschäftigen so mit ihren Mitarbeiter*innen umgehen. Viele Betriebe haben faire und geordnete Arbeits- und Lohnbedingungen und ordentliche
Wohnsituationen.